Zum Inhalt springen
Yachtservice Hartwig GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sie mit der Yachtservice Hartwig GmbH, Zum Schlut 1A, 28309 Bremen, schließen, und zwar über
    • Wartung, Inspektion, Fehlersuche, Reparatur, Pflege und Umbau von Booten, Yachten, Motoren, Antrieben und Bordtechnik, einschließlich des Einbaus von Motoren, Bordelektronik und Zubehör,
    • die Anfertigung und Reparatur von Verdecken, Persenningen, Bimini-Tops und Gestängen,
    • das Kranen, den Winterservice und die Unterbringung von Booten im Winterlager,
    • die Abholung nicht fahrbereiter Boote, soweit wir sie selbst durchführen,
    • den Verkauf neuer und gebrauchter Boote und Yachten, neuer Motoren sowie von Ersatzteilen und Zubehör und
    • die Vermittlung gebrauchter Boote und Yachten, die wir im Auftrag ihrer Eigentümer zum Verkauf anbieten, etwa in unserem Shop bei Kleinanzeigen.
  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Handeln Sie als Unternehmer, gelten ausschließlich diese AGB. Ihre abweichenden oder ergänzenden Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
  4. Individuelle Vereinbarungen, die wir im Einzelfall mit Ihnen treffen, haben Vorrang vor diesen AGB. Das gilt auch für mündliche Absprachen. Damit später keine Unklarheiten entstehen, empfehlen wir, solche Vereinbarungen in Textform festzuhalten, etwa per E-Mail.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angaben auf dieser Website, in Anzeigen, etwa bei Kleinanzeigen, in Prospekten und Preislisten sind unverbindlich. Sie sind noch kein Angebot, sondern eine Einladung, uns eine Anfrage oder einen Auftrag zu senden.
  2. Aufträge und Bestellungen können Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erteilen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag oder Ihre Bestellung bestätigen, mit der Ausführung beginnen oder Ihnen die bestellte Ware übergeben. Haben wir Ihnen ein Angebot gemacht, kommt der Vertrag zustande, wenn Sie es innerhalb der darin genannten Frist annehmen, ohne Fristangabe innerhalb angemessener Zeit.
  3. Bestellen Sie ein neues Boot, eine neue Yacht oder einen neuen Motor, den wir nicht vorrätig haben und beim Hersteller bestellen müssen, sind Sie an Ihre Bestellung vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist in Textform bestätigen oder die Ware liefern. Können wir die Bestellung nicht annehmen, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit.
  4. An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Maßskizzen und ähnlichen Unterlagen, die wir Ihnen überlassen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen diese Unterlagen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergeben. Ohne Zustimmung zulässig ist die Weitergabe, soweit sie zur Prüfung des Angebots oder zur Regulierung eines Schadens erforderlich ist, etwa an Versicherer oder Sachverständige.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise aus unserem Angebot, dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung. Ist für eine Werkleistung kein Preis vereinbart, schulden Sie die übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB). In der Rechnung weisen wir Arbeitsleistungen, Ersatzteile und Material gesondert aus.
  2. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Vereinbarte Nebenleistungen, etwa Kranen, Transport oder Überführung, berechnen wir zusätzlich, soweit sie nicht im Preis enthalten sind. Skonti und sonstige Nachlässe gewähren wir nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart sind.
  3. Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware fällig, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige (§ 8) und der Rechnung. Die Vergütung für Werkleistungen ist bei Abnahme und Zugang der Rechnung fällig. Für Winterservice und Winterlager gelten die im Angebot genannten Zahlungstermine, im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Zahlungen erfolgen auf die in der Rechnung angegebene Weise.
  4. Bei Werkleistungen können wir für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen nach Maßgabe von § 632a BGB verlangen.
  5. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Sie können nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder unvollständiger Leistung. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 4 Werkleistungen

  1. Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus Ihrem Auftrag, unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Wir führen die Arbeiten fachgerecht und, soweit vorhanden, nach den Vorgaben des Herstellers aus.
  2. Bei Reparaturen suchen wir zunächst die Ursache des Fehlers und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Die Reparatur führen wir erst nach Ihrer Freigabe aus. Eine beauftragte Fehlersuche ist eine eigene Leistung und wird auch dann berechnet, wenn Sie danach keine Reparatur beauftragen.
  3. Arbeiten, die über den Auftrag hinausgehen, führen wir nur mit Ihrer Zustimmung aus. Erreichen wir Sie nicht, nehmen wir ohne Zustimmung nur Maßnahmen vor, die unaufschiebbar sind, um einen drohenden Schaden am Boot abzuwenden.
  4. Kostenvoranschläge und Angaben zu voraussichtlichen Kosten sind unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Ob die Erstellung eines Kostenvoranschlags vergütet wird, vereinbaren wir vorher mit Ihnen. Ohne eine solche Vereinbarung ist sie kostenlos. Zeichnet sich ab, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit. Sie können den Vertrag dann nach § 649 BGB kündigen.
  5. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang, nennen wir Ihnen unverzüglich einen neuen Termin.
  6. Wir dürfen Probeläufe und Probefahrten durchführen, soweit sie zur Ausführung oder Prüfung der Arbeiten erforderlich sind. Einzelne Arbeiten dürfen wir durch geeignete Fachbetriebe ausführen lassen. Unsere Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt davon unberührt.
  7. Ausgebaute Altteile geben wir Ihnen heraus, wenn Sie dies bei der Auftragserteilung oder vor Beginn der Arbeiten verlangen. Andernfalls entsorgen wir sie fachgerecht. Das gilt nicht für Teile, die im Rahmen eines Tauschverfahrens oder einer Garantieabwicklung an den Hersteller zurückgegeben werden müssen.
  8. Sie können einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Wir können dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Nach § 648 BGB wird vermutet, dass uns 5 % der Vergütung zustehen, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt.

§ 5 Abnahme und Abholung

  1. Sind die Arbeiten fertig, teilen wir Ihnen das mit (Fertigstellungsanzeige). Abnahme und Übergabe erfolgen in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei der Übergabe erläutern wir Ihnen die ausgeführten Arbeiten.
  2. Sie sind verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen und das Boot oder den sonstigen Gegenstand innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern.
  3. Nehmen Sie innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht ab und verweigern Sie die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Sind Sie Verbraucher, weisen wir Sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hin.
  4. Geraten Sie mit der Abnahme oder Abholung in Verzug, können wir Ersatz der Mehraufwendungen für die weitere Aufbewahrung verlangen, insbesondere ein angemessenes Lagergeld (§ 304 BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Ihre Mitwirkung

  1. Sie teilen uns die für den Auftrag nötigen Angaben vollständig und richtig mit, insbesondere Hersteller und Modell des Bootes, Baujahr, Motor mit Seriennummer sowie Ihnen bekannte Mängel und Vorschäden.
  2. Soll Ihr Boot gekrant, transportiert oder im Winterlager untergebracht werden, nennen Sie uns Länge, Breite und das tatsächliche Gesamtgewicht einschließlich Motor, Tankinhalt, Wasser und Ausrüstung. Außerdem weisen Sie uns auf besondere Aufnahmepunkte und empfindliche Stellen am Rumpf hin. Für Schäden aus falschen oder unvollständigen Angaben haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für das Kranen und für die Unterbringung im Winterlager muss für Ihr Boot eine gültige Bootshaftpflichtversicherung bestehen. Auf Verlangen weisen Sie uns diese nach. Wir empfehlen zusätzlich eine Kaskoversicherung, die auch Schäden beim Kranen, beim Transport und im Winterlager abdeckt.
  4. Vor der Übergabe nehmen Sie lose Ausrüstung, Polster, Geld und Wertsachen von Bord. Der Tank sollte nicht randvoll sein. Für Gegenstände, die ohne ausdrückliche Vereinbarung an Bord bleiben, übernehmen wir keine gesonderte Verwahrung.
  5. Bringen Sie Ihr Boot über das Wasser zu uns oder holen wir ein nicht fahrbereites Boot ab, stimmen Sie Termin, Ort und Zugang vorher mit uns ab.

§ 7 Kranen, Winterservice und Winterlager

  1. Welche Leistungen der Winterservice umfasst, etwa Auskranen, Unterbringung im Winterlager, Einwinterung, Wartung, Pflege, Frühjahrscheck und Einkranen, und für welchen Zeitraum Ihr Boot untergebracht wird, ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Für Arbeiten am Boot gelten ergänzend § 4 und § 5.
  2. Im Winterlager stellen wir Ihr Boot auf dem vereinbarten Lagerplatz auf dem Gelände des Wassersport-Zentrums Oberweser ab und stützen es fachgerecht ab.
  3. Wir dürfen Ihr Boot auf dem Gelände umsetzen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, etwa für das Kranen anderer Boote. Wir gehen dabei mit derselben Sorgfalt vor wie beim Aufstellen.
  4. Möchten Sie selbst oder durch Dritte am Boot auf dem Lagerplatz arbeiten, stimmen Sie das vorher mit uns ab.
  5. Krantermine stimmen wir mit Ihnen ab. Hochwasser, Sturm, Eisgang oder technische Störungen am Kran können eine Verschiebung erfordern. In diesem Fall informieren wir Sie unverzüglich und bieten Ihnen einen neuen Termin an.
  6. Beauftragen Sie keine Einwinterung bei uns, sind Sie selbst dafür verantwortlich, Motor, Leitungen und Wassersysteme vor Frost zu schützen.
  7. Ihr Boot ist zum Ende des vereinbarten Zeitraums oder zum vereinbarten Einkrantermin zu übernehmen. Verbleibt es aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, länger bei uns, können wir für die weitere Zeit eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 8 Kauf von Booten, Motoren, Ersatzteilen und Zubehör

  1. Angaben in Anzeigen, Prospekten und technischen Datenblättern, etwa zu Maßen, Gewichten, Leistung, Verbrauch oder Geschwindigkeit, beschreiben die Ware. Eine Garantie liegt nur vor, wenn wir eine Angabe ausdrücklich als Garantie bezeichnen.
  2. Gebrauchte Boote können Sie nach Terminabsprache bei uns besichtigen. Auskunft zu Motor, Betriebsstunden und Wartungshistorie geben wir, soweit sie uns bekannt sind. Soll mit Ihnen als Verbraucher vereinbart werden, dass die Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, etwa wegen bekannter Mängel, weisen wir Sie vor Vertragsschluss eigens darauf hin und halten die Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert fest (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  3. Führen Sie oder eine von Ihnen benannte Person bei einer Probefahrt das Boot selbst, haften Sie für dabei am Boot entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine erforderliche Fahrerlaubnis weisen Sie vorher nach.
  4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie uns in Textform auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung geraten wir in Verzug. Bei einem verbindlichen Termin geraten wir mit dessen Überschreiten in Verzug. Ihre Rechte richten sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften und § 13.
  5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und Änderungen des Lieferumfangs durch den Hersteller während der Lieferzeit bleiben vorbehalten, wenn der Kaufgegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird, die vereinbarte Beschaffenheit und Verwendbarkeit erhalten bleiben und die Änderung für Sie zumutbar ist.
  6. Haben wir mit einem Hersteller oder Lieferanten rechtzeitig einen passenden Einkaufsvertrag geschlossen und erhalten wir die bestellte Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, dennoch nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren Sie unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
  7. Sobald die Ware zur Übergabe bereitsteht, teilen wir Ihnen das mit (Bereitstellungsanzeige). Sie haben das Recht, die Ware innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort zu prüfen, und sind verpflichtet, sie innerhalb dieser Frist abzunehmen. Ersatzteile und Zubehör holen Sie bei uns ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  8. Nehmen Sie die Ware nicht ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir können insbesondere nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.Verlangen wir Schadensersatz statt der Leistung, beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir können einen höheren Schaden nachweisen.
  9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf Sie über, bei Annahmeverzug mit dessen Beginn. Vereinbaren wir mit Ihnen als Unternehmer den Versand, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über.

§ 9 Vermittlung von Booten

  1. Neben eigenen Booten bieten wir gebrauchte Boote und Yachten im Auftrag ihrer Eigentümer zum Verkauf an, etwa in unserem Shop bei Kleinanzeigen. In diesem Fall vermitteln wir den Verkauf. Der Kaufvertrag kommt nur zwischen dem Eigentümer als Verkäufer und dem Käufer zustande, wir werden nicht Partei des Kaufvertrags. Das gilt nicht, wenn wir ein Boot ausdrücklich im eigenen Namen verkaufen. Kaufen wir ein Boot selbst an und verkaufen es weiter, sind wir Verkäufer und es gilt § 8.
  2. Wenn Sie Ihr Boot über uns verkaufen: Umfang der Vermittlung, Laufzeit, Angebotspreis und unsere Vergütung ergeben sich aus dem Vermittlungsauftrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung fällig, wenn infolge unserer Tätigkeit ein Kaufvertrag über das Boot zustande kommt. Ist keine Laufzeit vereinbart, können Sie und wir den Vermittlungsauftrag jederzeit beenden.
  3. Wenn Sie Ihr Boot über uns verkaufen: Sie müssen berechtigt sein, über das Boot zu verfügen. Sie teilen uns die für den Verkauf wesentlichen Angaben vollständig und richtig mit, insbesondere Hersteller, Modell, Baujahr, Motor mit Betriebsstunden, Ihnen bekannte Mängel und Vorschäden sowie Rechte Dritter am Boot, etwa aus einer Finanzierung. Außerdem teilen Sie uns mit, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer verkaufen. Die Anzeige erstellen wir auf Grundlage Ihrer Angaben. Für Schäden aus falschen oder unvollständigen Angaben haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag, insbesondere wegen Mängeln, richten sich gegen Sie als Verkäufer.
  4. Wenn Sie ein vermitteltes Boot kaufen: In der Anzeige, spätestens aber vor Vertragsschluss, weisen wir Sie darauf hin, dass wir das Boot im Auftrag des Eigentümers anbieten, und teilen Ihnen mit, ob der Verkäufer als Verbraucher oder als Unternehmer verkauft. Angaben zum Boot beruhen auf den Angaben des Verkäufers, soweit wir nichts anderes angeben. Für den Kaufvertrag gelten die Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer sowie die gesetzlichen Vorschriften. § 8, § 10 und die Regelungen zum Kauf in § 12 gelten insoweit nicht.
  5. Wenn Sie ein vermitteltes Boot kaufen: Ansprüche wegen Mängeln des Bootes richten sich gegen den Verkäufer. Für die Verletzung eigener Pflichten haften wir nach § 13.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Das gilt auch für Teile, die wir bei Werkleistungen einbauen, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Bootes oder Motors geworden sind.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Greifen Dritte auf die Ware zu, etwa durch Pfändung, weisen Sie auf unser Eigentum hin und informieren uns unverzüglich.
  3. Handeln Sie vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
  4. Für Unternehmer: Sie dürfen die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Sie treten uns bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe unserer offenen Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung berechtigt, solange Sie Ihren Zahlungspflichten nachkommen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Ihr Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 11 Pfandrecht

Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns neben dem gesetzlichen Pfandrecht des Werkunternehmers (§ 647 BGB) ein vertragliches Pfandrecht an Ihren Gegenständen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind, etwa Boot, Motor, Trailer und Zubehör. Das vertragliche Pfandrecht sichert auch Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen, Winterlagerleistungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gilt es nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Gegenstand Ihnen gehört. Eine Verwertung drohen wir Ihnen vorher nach den gesetzlichen Vorschriften an.

§ 12 Mängelansprüche

  1. Bei Mängeln stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Kauf durch Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei gebrauchten Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr nur wirksam, wenn wir Sie vor Vertragsschluss eigens darauf hingewiesen haben und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Bevor wir einen Mangel beheben, informieren wir Sie über Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Lieferung einer mangelfreien Sache. Erfolgt die Nacherfüllung durch Nachbesserung, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475 Abs. 4, § 475e Abs. 5 BGB).
  3. Kauf durch Unternehmer: Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neuen und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Die gesetzlichen Regelungen zum Rückgriff in der Lieferkette (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt. Sind Sie Kaufmann, müssen Sie die Ware nach § 377 HGB unverzüglich untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen.
  4. Werkleistungen: Ansprüche wegen Mängeln an Werkleistungen, etwa an Wartung, Reparatur, Pflege oder Umbau, verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Ist Gegenstand des Vertrags die Lieferung einer herzustellenden beweglichen Sache, etwa eines Verdecks nach Maß, oder der Kauf einer Sache mit Einbau, etwa eines neuen Motors, gelten für Verbraucher Absatz 2 und für Unternehmer Absatz 3.
  5. Die Verkürzungen der Verjährung nach den Absätzen 2 bis 4 gelten nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nicht bei Übernahme einer Garantie und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
  6. Sind Sie Verbraucher, bitten wir Sie, offensichtliche Mängel und Transportschäden möglichst bald anzuzeigen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
  7. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bevor Sie einen Mangel selbst oder durch Dritte beheben lassen, geben Sie uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung, soweit Ihnen das zumutbar ist. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere zur Selbstvornahme nach erfolglosem Fristablauf, bleiben unberührt.
  8. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit ein Schaden auf natürlichem Verschleiß beruht oder darauf, dass Boot oder Motor unsachgemäß behandelt, gelagert oder betrieben, Betriebs- und Wartungsanleitungen nicht beachtet, ungeeignete Betriebsstoffe verwendet oder ohne unsere Beteiligung Arbeiten und Veränderungen vorgenommen wurden. Das gilt auch für Folgen äußerer Einwirkungen wie Grundberührung, Kollision oder Frost, soweit sie nicht auf unserer Leistung beruhen.
  9. Garantien des Herstellers bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein. Inhalt und Voraussetzungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Herstellers. Eigene Garantien übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnen.
  10. Bei Waren mit digitalen Elementen, etwa Kartenplottern, gelten für Verbraucher zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Bereitstellung von Aktualisierungen (§ 475b BGB).

§ 13 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haften wir im Übrigen nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen, etwa die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten und die sorgfältige Behandlung und Aufbewahrung Ihres Bootes. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Beschränkungen nach Absatz 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Für Schäden an Ihrem Boot durch Sturm, Hochwasser, Feuer, Diebstahl oder Vandalismus haften wir nur, soweit wir sie nach den vorstehenden Absätzen zu vertreten haben. Wir empfehlen Ihnen, diese Risiken über eine eigene Kaskoversicherung abzusichern.

§ 14 Leistungen Dritter und Versicherungen

  1. Für Aufbereitung, Transport, Liegeplatz und Charter arbeiten wir mit Partnerbetrieben zusammen. Stellen wir den Kontakt zu einem Partnerbetrieb her oder stimmen wir Termine mit ihm ab, etwa Transport und Krantermin, kommt ein Vertrag über dessen Leistung nur zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb zustande. Das gilt nicht, wenn wir die Leistung ausdrücklich im eigenen Namen übernehmen.
  2. Versicherungen, etwa die Yacht- und Bootsversicherung NAUTIMA der Mannheimer Versicherung AG, schließen Sie unmittelbar mit dem Versicherer ab. Für Umfang und Leistungen gelten allein die Bedingungen des Versicherers.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, etwa per Telefon oder E-Mail, oder außerhalb unserer Geschäftsräume, kann Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zustehen. In diesem Fall informieren wir Sie vor Vertragsschluss gesondert über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für den Widerruf und stellen Ihnen das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
  2. Für Verträge, die Sie in unseren Geschäftsräumen schließen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  3. Nach § 312g Abs. 2 BGB besteht das Widerrufsrecht unter anderem nicht bei Waren, die nach Ihren Vorgaben angefertigt werden, etwa Verdecken oder Persenningen nach Maß, und nicht bei dringenden Reparaturen, zu denen Sie uns ausdrücklich zu sich bestellt haben. Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir mit einer Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schulden Sie im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen nach Maßgabe von § 357a Abs. 2 BGB.

§ 16 Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies für die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und gesetzliche Aufbewahrungspflichten es verlangen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt Ihnen der Schutz der zwingenden Bestimmungen dieses Staates erhalten.
  2. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bremen. Wir dürfen Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).